“Ziviler Ungehorsam bezeichnet Protesthandeln, das absichtlich rechtswidrig (im Unterschied zu legalen Formen des Protests), prinzipienbasiert (im Unterschied zu „gewöhnlichen“ Straftaten oder „unmotivierter“ Randale), wesentlich, aber nicht ausschließlich symbolisch, sondern auch disruptiv und darauf ausgerichtet ist, politische, soziale und rechtliche Veränderungen herbeizuführen (im Unterschied zur Weigerung aus Gewissensgründen), ohne dabei organisierte physische Gewalt anzuwenden (im Unterschied zum militanten Aufstand).